Presseinfo 29.4.2020 / Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns:
Jeder kann beruhigt zum Zahnarzt gehen
Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten
München, 29. April 2020 – Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Nachdem seit dem 27. April der Unterricht an den bayerischen Schulen teilweise wiederaufgenommen wurde, und die Staatsregierung heute weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen hat, sollten die Patientinnen und Patienten nun auch wieder verstärkt an ihre Mundgesundheit denken.
Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen wieder durchgeführt werden. Die beiden Körperschaften verweisen darauf, dass bei einer zahnärztlichen Behandlung aus folgenden Gründen kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht:
Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit medizinischem
Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt.
Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird
durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus.
Die Zahnarztpraxen achten darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
Ende März hatten die beiden Körperschaften empfohlen, nur nicht aufschiebbare Behandlungen durchzuführen, um die Zahl der Sozialkontakte zu reduzieren. Nachdem nun der Einzelhandel und viele Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen dürfen, kann diese Empfehlung aufgehoben werden.